Wir haben heute per Email das Bodengutachten von Bien-Zenker erhalten. Erstellt wurde dieses von Clayton, die von der Hausbaufirma beauftragt wurden.

Was steht so alles in einem Bodengutachten drin? Hier zeigen wir mal bespielhaft an unserem Grundstück worum es eigentlich geht (also die noch verständlichen Sachen).

Was wurde analysiert und welche Auswirkungen haben die Ergebnisse auf die Erdarbeiten?
Kalkuliert wurden diese mit ca. 15.000 €. Nach dem Bodengutachten gehen wir aber von Mehrkosten aus.

Inhalt des Bodengutachtens (Geotechnischer Bericht)

Bauvorhaben und Geländebeschreibung

  • Errichtung eines Wohngebäudes
  • Einfamilienhaus mit eingeschossiger Vollunterkellerung und zwei Vollgeschossen
  • Ebenes Gelände auf einer mittleren Höhe von 87,5 mNN

2. Durchgeführte Untersuchungen

  • 2 Kleinrammbohrungen in Tiefen von 6,0 m bzw. 5,8 m

3. Geologische und hydrogeologische Situation

  • Untersuchungsgelände liegt im Verbreitungsgebiet quartärer Sedimente äolischer und fluviatiler Bildung (Hochflutlehm, Flugsand: Schluffe, Sande)
  • Indirektes Lokalisieren des Grundwasserspiegels bei ca. 83,6 mNN und ca. 82,6 mNN
  • Höchster Grundwasserstand wurde örtlich bei ca. 86,5 mNN gemessen

4. Bodenmechanische Eigenschaften der Böden

  • Werte geben eine näherungsweise festgelegte Wasserdurchlässigkeit des beschriebenen Bodens wieder

5. Gründung

  • Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte
  • Bodenplatte ist druckwasserdicht herzustellen

6. Wassereinwirkung / Bauwerksabdichtung

6.1. Allgemeines
  • Zur Festlegung der Wassereinwirkung auf Bauwerksabdichtungen ist der Bemessungswasserstand am Bauwerksstandort zu ermitteln
6.2 Wassereinwirkung
  • Bauvorhaben liegt nicht in einem festgesetzten oder ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet
  • Die Bauwerksabdichtung ist für eine Wassereinwirkung aus ständig drückendem Wasser auszulegen
6.3 Bauwerksabdichtung
  • Mäßige Einwirkung von drückendem Wasser < 3 m Eintauchtiefe
6.4 Hinweise
  • Allseitig um das Bauwerk ist dauerhaft für eine ausreichende Oberflächenentwässerung zu sorgen

7. Frosteinwirkung

  • Gründung hat frostsicher zu erfolgen
  • Bauvorhaben liegt in der Frosteinwirkungszone I
  • Frosteindringtiefe mit max. 0,95 m
  • Ab einer Einbindetiefe des Kellers von > 0,95 m erfolgt die Gründung frostsicher

8. Erdbau

  • Auszuhebendes bindiges und/oder organisches Bodenmaterial ist ausschließlich zur Geländemodellierung außerhalb des Baufeldes zu verwenden oder abzufahren
  • Bautechnische Verwendung von bindigen Massen und Oberboden darf nicht erfolgen
  • Durchwurzelter und/oder humoser Boden ist abzuschieben sowie getrennt von den übrigen Aushubmassen zu verwerten
  • Bei Aushub ist im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit bindige sowie nichtbindige Böden gesondert zu erfassen und getrennt zu halten
  • Natürliches Bodenmaterial und Auffüllungsböden sind getrennt zu halten sowie gesondert zu entsorgen

9. Gruben und (Leitungs-) Gräben

  • Die Standsicherheit von Baugrubenwänden, Böschungen, Gruben sowie Gräben ist in allen Bauzuständen und unter allen Witterungsbedingungen zu gewährleisten (Nennungen der Vorgaben, die ich mir hier erspare)
  • Entlang der westlichen Grundstücksgrenze steht nicht ausreichend Raum zur Verfügung, um die Baugrube unter Einhaltung der Vorgaben sowie der notwendigen Arbeitsraumbreite frei abgeböscht herzustellen
  • Verbau erforderlich (Entstehung relevanter zusätzlicher Kosten)
  • Die Erdbauarbeiten zur Herstellung der Baugrube sowie Gruben und Gräben dürfen keinesfalls während oder kurz nach Niederschlagsereignissen ausgeführt werden, da hierdurch Rutschungen begünstigt oder ausgelöst werden können

10. Wasserhaltung

  • Unmittelbar vor Bauausführung sind lokale Grundwasserstände zu prüfen
  • Der Grundwasserspiegel muss vor Beginn und während der gesamten Dauer der Erdbauarbeiten mind. 0,5 m unter tiefster Aushubsohle liegen
  • Sofern der Absenkbetrag 0,5 m nicht übersteigt, kann bei der Bauausführung eine offene Wasserhaltung über mehrere Pumpensümpfe eingerichtet werden
  • Bei größeren Absenkbeträgen kann die Einrichtung einer geschlossenen Wasserhaltung (beispielsweise mittels eingespülter Sauglanzen mit angeschlossener Vakuumpumpe) notwendig werden (hierzu entstehen erhebliche Kosten)
  • Die Wasserhaltung ist vor Beginn von Aushubarbeiten zu installieren und bis zum Abschluss aller Erdbauarbeiten zu betreiben bzw. vorzuhalten
  • Zur Vermeidung einer kostenverursachenden Wasserhaltung ist zu einer Ausführung während einer trockenen, stabilen Witterungsperiode außerhalb von Hochwasserereignissen geraten

11. Versickerung

  • Eine gezielte Versickerung in anthropogenen Auffüllungen ist aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig
  • Die Wasserdurchlässigkeit der bereichsweise anstehenden Schluffe ist als mäßig anzusehen

12. Erdbebenzone

  • Das Bauvorhaben liegt in der Erdbebenzone 1

13. Kampfmittelsituation

  • Es liegen keine Erkenntnisse über eine mögliche Lage des Baugrundstückes in einem ehemaligen Kampfmitteleinwirkungsgebiet vor
  • Dies darf nicht als Nachweis der Kampfmittelfreiheit gewertet werden!

14. Bergbauliche Einflüsse

  • Bauvorhaben liegt nicht in bekannten Bergschadensgebieten

15. Hinweise

  • Im Rahmen der Baugrunduntersuchung standen Daten aus zwei punktuellen Sondierungen zur Verfügung
  • Der Schichtenverlauf wurde ausgehend von den erschlossenen Bodenprofilen extrapoliert
  • Das geplante Bauvorhaben ist nach DIN 4020 in die geotechnische Kategorie GK 2 einzuordnen (Anm. mittlere Schwierigkeit)
  • Des Weiteren ist zur Abnahme der Aushubsohle zur Verifizierung der Untersuchungsergebnisse durch den Unterzeichner geraten (hierdurch entstehen zusätzliche Kosten)
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in der Folge der Abnahme neue Erkenntnisse ergeben können, die planerisch, bautechnisch und kalkulatorisch zu Änderungen bzw. Abweichungen führen
Anlagen im Bodengutachten
  1. Lageplan Maßstab 1:500 mit Aufschlüssen
  2. Bohrprofile
  3. Gründungsskizze
  4. Fotodokumentation
Bohrprofile
Gründungsskizze