Es ist soweit! Wir bauen mit Bien-Zenker! Heute unterschreiben wir den Werkvertrag!

Durch unsere gute Vorarbeit haben wir schnell entscheiden können, was wir für ein (Traum-)Haus haben wollen. So richtig realisiert haben wir es noch nicht, dass es endlich losgeht. Wir freuen uns sehr diesen Schritt gemacht zu haben.

Wir hoffen, dass alles gut klappt und wir auch weiterhin gut mit der Planung durchkommen.

Später werden wir die gute Nachricht unseren Eltern verkünden. 🙂

Werkvertrag Bien-Zenker
Bauherren Ordner
Der Werkvertrag
Aufbau und Inhalt

Angebotserstellung

Die Grundlage für den Werkvertrag bildet natürlich das Angebot. Dieses erarbeitet man zusammen mit dem Berater. Oft bleibt es nicht bei einem Angebot, da im Laufe der Gespräche Änderungen dazukommen können, z.B. möchte man noch einen Wunsch verwirklichen oder man muss etwas aus Budgetgründen streichen.

Inhalt des Werkvertrags

Zunächst wird der Vertragsgegenstand ermittelt. Hier sind die Grunddaten vom zukünftigen Haus erfasst.

Dann werden die Preise aus den verschiedenen Kategorien aufgeführt:

  1. Haus als „Ausbauhaus“ inkl. Bodenplatte
  2. Haus „Zur Ausstattung fertig“ inkl. Bodenplatte mit Paket Effizienzhaus XY
  3. Inkl. Keller als Aufpreis zur Bodenplatte

Diese Kategorien bilden somit ein Grundgerüst.

Des Weiteren gibt es verschiedene Zusatzleistungen. Das wären z.B. diverse Sonderausstattungen oder Extras, die man sich gönnt.
Das kann wie bei uns ein Schornstein sein oder ein spezielles Smart-Home-Paket.
Eine weitere Zusatzleistung beinhaltet dann die Sonderausstattung für den Keller oder die Bodenplatte.
Wie bei uns kann das z.B. die Abdichtung gegen ständig drückendes Wasser sein.

Abschließend gibt es noch zusätzliche Vertragsbedingungen. Die meisten Baufirmen haben verschiedene Aktionen oder Sondernachlässe, die dann später bei der Schlussrechnung verrechnet werden.

Bemusterungsguthaben

Was wichtig zu erwähnen wäre um spätere Verwirrungen zu vermeiden:

Bei der Leistungszusammenstellung sind bei den verschiedenen Bereichen (EG, DG und Keller) Bemusterungsguthaben aufgelistet. Diese sind aber nicht für die spätere Bemusterung gedacht!

Stattdessen sind sie für weitere Änderungen geplant und dienen damit als eine Art Puffer.

Man findet am Anfang gemeinsam mit dem Hausberater einen Haustyp, z.B. Evolution Nr. XY, der vom Grundriss her am besten zu einem passt.
Später geht man zum Architekt, wo man den Grundriss nach den entsprechenden Wünschen und Vorstellungen anpasst. Evtl. wird hier und da eine Wand verschoben, man möchte ein zusätzliches Fenster oder man ändert deren Größe.
Danach erhält man von Bien-Zenker eine „Änderungsmeldung“. Dort sind alle Änderungen (natürlich mit einem Preis) aufgelistet. Das Bemusterungsguthaben ist genau für solche Änderungen vorgesehen und deckt diese ab. Jetzt verrechnet man die Beträge miteinander und schließlich hat man entweder einen Mehrpreis oder vielleicht auch einen Minderpreis.

Im Laufe der Planung bekommt man immer mal wieder eine Änderungsmeldung dazu, wo sich der Vertragspreis verändert. Früher oder später wird der Preis allerdings sowieso meistens mehr. 😉

Die eigentliche Bemusterung ist demnach nicht im Vertragspreis enthalten, die kommt also immer noch zusätzlich dazu! Deshalb sollte man sich vorher schon das Budget gut überlegen.

Ein paar Worte zum Schluss

Abschließend bleibt nur noch zu sagen, dass wir allen zukünftigen Bauherren viel Glück bei der Auswahl der geeigneten Baufirma wünschen!
Man sollte immer ein gutes Bauchgefühl haben und sich mit der Entscheidung sicher sein. Jede Hausbaufirma hat ihre Vorzüge und man muss selbst für sich schauen, welche Träume bei wem verwirklicht werden können.